Das verkehrspsychologische Gutachten dient somit zur Beantwortung der Fragestellung nach der «charakterlichen» Eignung. Diese beinhaltet sowohl leistungs- als auch einstellungsmässige Seiten. Zur Beurteilung und zum Erstellen des Gutachtens halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben sowie an die Qualitätskriterien der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie, VfV.
Wir können das Gutachten nur gemeinsam mit Ihnen erstellen. Wir sind deshalb auf Ihre Kooperation und Offenheit angewiesen. Von uns dürfen Sie erwarten, dass wir unvoreingenommen und nach den fachlichen Standards die Abklärung durchführen. So ist es möglich die Fragestellung der Behörde objektiv und nachvollziehbar zu beantworten.