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Der Führerausweis auf Probe mit einer Probezeit von drei Jahren wurde 2005 eingeführt um das Unfallrisiko von Neulenkerinnen und –lenkern zu vermindern. Es gilt, dass nach der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, der Führerausweis annulliert wird. (Art. 15a SVG)
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur auf Grund eines verkehrspsychologischen Gutachtens, welches die Eignung bejaht, erteilt werden.
Das AVI ist spezialisiert auf das Erstellen von verkehrspsychologischen Gutachten. Es erstellt verkehrspsychologische Gutachten für Lenkerinnen und Lenker, welche den Führerausweis auf Probe abgeben mussten.
Der Führerausweis wird auf unbestimmte Zeit entzogen, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens ein Fahrzeuglenker, resp. –lenkerin nicht Gewähr bietet, dass er, resp. sie künftig beim Führen eines Motorfahrzeuges die Vorschriften beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht nehmen wird. (Art 16d SVG)
Falls Ihnen der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, so verfügt die Administrativbehörde je nach Widerhandlungsart eine verkehrspsychologische Abklärung. Kommt diese zum Schluss, dass Sie charakterlich geeignet sind, so kann Ihnen die Behörde den Ausweis nach Ablauf einer allfälligen Sperrfrist wieder erteilen.
Der verkehrspsychologische Bericht kann zu drei unterschiedlichen Ergebnissen führen:
- Charakterliche Eignung wird bejaht.
- Charakterliche Eignung wird unter Auflagen bejaht, beispielsweise wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die charakterliche Eignung auch längerfristig wahrscheinlich ist. Meist wird dann für die Zeit nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Fahr-Coaching empfohlen.
- Charakterliche Eignung wird verneint, zugleich wird im Gutachten empfohlen, was Sie zur Widerherstellung der charakterlichen Eignung unternehmen können. Dabei sind der Besuche von einigen Sitzungen im Rahmen einer Verkehrstherapie oder im Rahmen eines Kurses denkbar.
Wichtig: das verkehrspsychologische Gutachten ist kein juristischer Entscheid, sondern dient den Behörden zur Festlegung eines Entscheides.
Das AVI ist spezialisiert auf das Erstellen von verkehrspsychologischen Gutachten. Es erstellt verkehrspsychologische Gutachten für Lenkerinnen und Lenker, welche den Führerausweis auf unbestimmte Zeit abgeben mussten.
Der Führerausweis wird vorsorglich entzogen, wenn ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, beispielsweise nach einem «Raser-Delikt», mehrfachem Führerausweisentzug, einmaliger rücksichtsloser Widerhandlung.
Falls Ihnen der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde, so verfügt die Administrativbehörde je nach Widerhandlungsart eine verkehrspsychologische Abklärung. Kommt diese zum Schluss, dass Sie charakterlich geeignet sind, so kann Ihnen die Behörde den Ausweis nach Ablauf der Entzugsdauer wieder erteilen.
Der verkehrspsychologische Bericht kann zu drei unterschiedlichen Ergebnissen führen:
- Charakterliche Eignung wird bejaht.
- Charakterliche Eignung wird unter Auflagen bejaht, beispielsweise wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die charakterliche Eignung auch längerfristig wahrscheinlich ist. Meist wird dann für die Zeit nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Fahr-Coaching empfohlen.
- Charakterliche Eignung wird verneint, zugleich wird im Gutachten empfohlen, was Sie zur Widerherstellung der charakterlichen Eignung unternehmen können. Dabei sind der Besuche von einigen Sitzungen im Rahmen einer Verkehrstherapie oder im Rahmen eines Kurses denkbar.
Wichtig: das verkehrspsychologische Gutachten ist kein juristischer Entscheid, sondern dient den Behörden zur Festlegung eines Entscheides.
Das AVI ist spezialisiert auf das Erstellen von verkehrspsychologischen Gutachten. Es erstellt verkehrspsychologische Gutachten für Lenkerinnen und Lenker, welche den Führerausweis auf vorsorglich abgeben mussten.
Preise
Die Kosten für ein verkehrspsychologisches Gutachten betragen Fr. 1025.00 (inkl. Mehrwertsteuer).
Die Kosten für ein verkehrspsychologisches Gutachten zur Zulassung zu weiteren Führerprüfungen nach wiederholten Prüfungsmisserfolgen betragen Fr. 625.00 (inkl. Mehrwertsteuer).
Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, fallen diese Kosten zusätzlich an.