Offene Fragen

Die Behörde der administrativen Massnahmen verlangen in der Regel dann ein Gutachten, wenn Zweifel über die «charakterliche» Eignung bestehen oder die Fahreignung aus charakterlicher Sicht abgelehnt wurde. Mit «charakterlicher Eignung» ist gemeint, dass sich jemand verantwortungsbewusst und sicherheitsorientiert im Strassenverkehr verhält.

Ein verkehrspsychologisches Gutachten kann zudem angeordnet werden, wenn Zweifel über die Leistungsfähigkeit bestehen, beispielsweise ob jemand genügend schnell reagieren kann oder den Überblick behalten kann.

Weiter kann dann ein Gutachten angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fähigkeit besteht, Fahren und den Konsum von alkoholischen Getränken trennen zu können.

Wohnen Sie im Kanton Basel-Stadt oder Baselland?

Dann wenden Sie sich an die kantonale Massnahmebehörde und beantragen Sie das Formular «Anmeldung zur verkehrspsychologischen Fahreignungsuntersuchung»

Basel-Stadt: Kantonspolizei, Abteilung Verkehr, Ressort Administrativmassnahmen, Clarastrasse 38, 4005 Basel, Telefon: +41 61 267 79 90

Baselland: Polizei Basel-Landschaft , Administrativmassnahmen, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen, Telefon: +41 61 553 39 39

Wohnen Sie in einem andern Kanton?

Entweder füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus und reichen es uns per Mail ein, oder Sie telefonieren uns unter der Nummer +41 (0) 79 414 17 02  

Sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, werden wir Ihnen die Unterlagen für eine Begutachtung zukommen lassen. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir Ihnen dann einen Terminvorschlag schriftlich senden. In der Regel ist dies innert 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Zahlung.

Alle Unterlagen werden wir Ihnen schriftlich zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns eine Postadresse zukommen lassen, welche Sie regelmässig benutzen.

Üblicherweise erhalten Sie einen Termin innert 30 Tagen nach Eingang Ihrer Zahlung. Das Erstellen des Gutachtens dauert dann 1 bis 2 Wochen, womit Sie insgesamt spätestens nach ein bis zwei Monaten die Begutachtung vorliegen haben sollten.

In der Regel dauert eine Begutachtung zwei bis höchstens drei Stunden. Die Begutachtung findet in Solothurn oder Basel statt, Sie können den Ort selbst wählen.

Die Gutachten werden durch zertifizierte Psychologinnen und Psychologen durchgeführt. Diese haben für die Unterzeichnung des Gutachtens folgende Qualifizierung nachzuweisen:

  • Hochschulabschluss in Psychologie
  • qualifizierte Weiterbildung im Bereich der Verkehrspsychologie
  • Fachtitel der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP in Verkehrspsychologie

Vor der Begutachtung studieren wir Ihr Dossiers, welches uns von der Behörde zugestellt wird.

Zu Beginn der Begutachtung werden wir Ihnen den Ablauf des Gutachtens darlegen. Sie werden sich zudem mit einem Ausweis über Ihre Identität auszuweisen haben. Zudem müssen Sie uns schriftlich bestätigen, dass wir ein Gutachten für die Behörde verfassen dürfen.

Dann werden wir mit Ihnen ein Interview durchführen, bei welchem uns Ihre bisherige und aktuelle Lebenssituation interessiert und wir von Ihnen wissen wollen, welche Widerhandlungen Sie begangen haben, wie Sie sich dies erklären und wie Sie zukünftig denken diese zu verhindern.

Zudem werden wir Ihnen verkehrspsychologische Tests vorlegen, welche Auskunft über Ihre Leistungsfähigkeiten sowie Ihre Einstellungen geben. Wir werden Ihnen noch im Laufe der Untersuchung die Ergebnisse der Tests darlegen.

Anschliessend verfassen wir ein Gutachten, welches bis spätestens zwei Wochen nach der Untersuchung vorliegt.

Ein Gutachten fällt dann positiv aus, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sprechen offen, zeigen sich einsichtig und sind ehrlich.
  • Sie haben sich kritisch und sachlich mit Ihren Verkehrsdelikten auseinandergesetzt.
  • Sie haben die Ursachen für die Verkehrsdelikte erkannt und haben Ideen, wie Sie diese zukünftig vermeiden wollen.
  • Sie erfüllen die Anforderungen an die charakterliche Eignung (Risikobewusstsein, Vermeidung hoher Risiken, angemessene Impulskontrolle, geringe Aggressionsneigung, reife Konfliktbearbeitung, Stressresistenz, soziales Verantwortungsbewusstsein und Anpassungsbereitschaft, Flexibilität im Denken und psychische Ausgeglichenheit).
  • Ihre testpsychologischen Ergebnisse sind unauffällig, Sie erreichen die kognitiven Mindestanforderungen gemäss der entsprechenden medizinischen Gruppe.

Falls das Ergebnis der Begutachtung negativ ausfällt, werden wir im Gutachten eine Empfehlung schreiben, wie das Defizit allenfalls behoben werden könnte.

Bitte bringen Sie zum Gutachten einen amtlichen Ausweis mit (Pass, Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung). Weiter sollten Sie sich für die Begutachtung fit fühlen, also ausgeruht, in psychisch und physisch leistungsfähigem Zustand sowie nicht durch Krankheit oder andere Ursachen in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein.

Zudem sollten Sie am Vorabend sowie vor der Untersuchung keinen Alkohol oder Drogen konsumieren.

Wenn Sie zum Autofahren oder zum Lesen eine Brille benötigen, bringen Sie diese mit.

Um eine positive Begutachtung zu erreichen, empfehlen wir Ihnen sich offen zu zeigen und zu versuchen, die Fragen ehrlich zu beantworten.

Ja, das Gutachten und die Aussagen während der Untersuchung sind vertraulich. Damit die Gutachterin, resp. der Gutachter das Gutachten bei der Behörde einreichen kann, müssen Sie diese/n zu Beginn der Untersuchung von der Schweigepflicht entbinden.

Die Begutachtung findet in deutscher, französischer oder englischer Sprache statt.  Das Gutachten wird in Deutsch verfasst.

Falls Sie sich nur ungenügend in einer der drei Sprachen ausdrücken können, benötigen Sie einen zertifizierten Dolmetscher. Bitte organisieren Sie selbst einen Dolmetscher. Idealerweise bei

https://www.heks.ch/unser-angebot/dolmetschdienste

Die anfallenden Kosten werden Ihnen dann von HEKS in Rechnung gestellt.

Als Dolmetscher dürfen keine Freunde oder Angehörige eingesetzt werden. Es können nur zertifizierte Dolmetscher und Dolmetscherinnen akzeptiert werden.

Falls wir die Untersuchung wegen ungenügendem Sprachverständnis abbrechen müssen, entstehen für Sie Zusatzkosten, Mehraufwand und Verzögerungen

Es kann sein, dass das Gutachten negativ ausfällt und Sie eine Verkehrstherapie besuchen müssen. Eine Liste der empfohlenen Therapeutinnen und Therapeuten finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie (VfV).

 Verkehrstherapie 

 Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl eines Verkehrstherapeuten. Wichtig ist, dass Sie sich bei einem Erstgespräch wohl fühlen und den Eindruck haben, dass Sie etwas lernen können.

Am besten setzen Sie sich als erstes mit dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons in Verbindung und fragen nach, was zu tun ist.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Führerausweis nach dem zweiten Vorfall, der zu einem Entzug des Führerausweises auf Probe führt, für 12 Monate annulliert bleibt. Möchten Sie nun ein Gesuch für einen neuen Führerausweises auf Probe einreichen, müssen Sie mit diesem Gesuch ein die Eignung bejahendes Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beilegen. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein.